Warum als Selbstzahler behandeln lassen?


Eine ehrliche Antwort auf eine berechtigte Frage.

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Das GKV-System leistet viel - und hat Grenzen

Die gesetzliche Krankenkasse deckt medizinische Grundversorgung für Millionen Menschen ab. Das ist eine echte Leistung. Aber sie hat systembedingte Grenzen, die nichts mit der Qualität einzelner Ärzte oder Therapeuten zu tun haben.

Diese Grenzen betreffen genau das, was viele Patientinnen und Patienten in eine Privatpraxis führt:


Im GKV-System In dieser Praxis
Wartezeit auf Therapieplatz: 3 bis 12+ Monate Erstbehandlung in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen
Zugelassene Verfahren nach Richtlinien-Psychotherapie Alle Methoden im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis
Antrag und Bewilligung vor Behandlungsbeginn Kein Antrag, kein Bewilligungsverfahren
Körperliches und Psychisches in getrennten Systemen Beides aus einer Hand (allg. Heilerlaubnis nach HeilprG)
Hypnotherapie nur als Ergänzung zu Richtlinienverfahren Hypnotherapie als Kernmethode der Behandlung

Was Ihre Behandlungseinheit tatsächlich enthält

Der häufigste Gedanke: „240 Euro für 90 bis 120 Minuten - das ist sehr viel." Das ist eine verständliche Reaktion. Aber die Recheneinheit ist die falsche.

Sie zahlen nicht für Minuten. Sie zahlen für eine vollständige Behandlungseinheit:

  • Vorbereitung: Fallüberlegung, Methodenwahl, Materialerstellung
  • Die Therapiesitzung selbst
  • Individuelles Handout, das ich speziell für Sie erstelle
  • Dokumentation und Behandlungsplan
  • Kurze Erreichbarkeit zwischen den Terminen
  • Meine Kompetenz aus mehrjähriger Ausbildung und laufender Supervision

Zum Vergleich: Eine einzelne psychotherapeutische Behandlung kostet bei spezialisierten Praxen 90 bis 130 Euro - nur für die Sitzung, ohne Vorbereitung, Dokumentation oder Nachsorge. Hier können Hypnotherapie, Kraniosakrale Osteopathie, Chiropraxis, Homöopathische Neuraltherapie und Akupunktur gezielt kombiniert werden.

Warum Hypnotherapie im Kassensystem kaum verfügbar ist

Hypnotherapie ist als wissenschaftliches Verfahren vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt. Im GKV-System kann sie jedoch nicht als eigenständige Behandlung abgerechnet werden - sie gilt nur als Ergänzungsmethode innerhalb bestimmter Richtlinienverfahren.

Das bedeutet in der Praxis: Wer gezielt hypnotherapeutisch behandelt werden möchte, findet das im Kassensystem nicht als Primärangebot.

Zur Studienlage: Eine Metaanalyse von 188 randomisierten Studien mit über 9.700 Patientinnen und Patienten (Revenstorf, 2013) zeigt für Hypnotherapie relevante Behandlungseffekte bei durchschnittlich 5 bis 8 Sitzungen - mit stabilen oder steigenden Effekten über 12 Monate nach Behandlungsende.

Das bedeutet für Sie:

  • Kurze Behandlungszeiten
  • Stabile Wirkung - auch langfristig
  • Breites Indikationsspektrum

Was Sie von dieser Praxis erwarten können - und was nicht

Ich werde Ihnen keine Garantien geben. Kein seriöser Therapeut kann das. Was ich Ihnen zusagen kann:

  • Ich nehme mir Zeit für Ihre individuelle Situation - kein Standardprogramm
  • Ich kombiniere die Methoden, die Ihrer Situation entsprechen - im Rahmen der allgemeinen Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
  • Ich sage Ihnen nach der Erstbehandlung ehrlich, was ich für realistisch halte
  • Ich arbeite ohne Warteliste und ohne Budgetvorbehalt

Ob diese Praxis für Sie die richtige Wahl ist, klären wir im Erstgespräch. Das ist keine Floskel - es gibt Beschwerden, bei denen ich Sie an andere Stellen verweise. Mein Ziel ist Ihre Gesundheit, nicht Ihre Buchung.

Bereit für das Erstgespräch?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir — ich melde mich in der Regel noch am selben Werktag zurück.

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Andreas Wischerhoff | Heilpraktiker (allg. Heilerlaubnis nach HeilprG) | Hanseplatz 1, 49168 Bad Iburg
Alle Angaben ohne Heilversprechen im Sinne des HWG

Mein Ziel ist Ihre Gesundheit, nicht Ihre Buchung.

Therapeutische Erfahrung seit 2006