Das GKV-System leistet viel - und hat Grenzen
Die gesetzliche Krankenkasse deckt medizinische Grundversorgung für Millionen Menschen ab. Das ist eine echte Leistung. Aber sie hat systembedingte Grenzen, die nichts mit der Qualität einzelner Ärzte oder Therapeuten zu tun haben.
Diese Grenzen betreffen genau das, was viele Patientinnen und Patienten in eine Privatpraxis führt:
| Im GKV-System | In dieser Praxis |
|---|---|
| Wartezeit auf Therapieplatz: 3 bis 12+ Monate | Erstbehandlung in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen |
| Zugelassene Verfahren nach Richtlinien-Psychotherapie | Alle Methoden im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis |
| Antrag und Bewilligung vor Behandlungsbeginn | Kein Antrag, kein Bewilligungsverfahren |
| Körperliches und Psychisches in getrennten Systemen | Beides aus einer Hand (allg. Heilerlaubnis nach HeilprG) |
| Hypnotherapie nur als Ergänzung zu Richtlinienverfahren | Hypnotherapie als Kernmethode der Behandlung |